Probieren Sie es einmal aus. Gehen Sie einmal in irgendeinen Drogeriemarkt und schauen Sie sich einmal an, was auf all den tollen Verpackungen steht. „Wirkt 48 Stunden“ „Ohne Silikone“ „Speziell für sensible Haut“ Auf fast jedem Produkt steht irgendeine Behauptung. Doch was darf eigentlich und was darf nicht (mehr) auf Verpackungen behauptet werden?
Viele Unklarheiten zu verschiedenen Kosmetik-Claims
Bereits ab 2013 bestehen gesetzliche Vereinbarungen in Europa darüber, was auf einem Produkt versprochen werden darf. Wer es genau wissen will: Es geht um die EU-Claimsverordnung 655/2013. Kriterien sind beispielsweise Sicherheit, Angemessenheit und eine nachgewiesene Wirkung. Da es jedoch zu verschiedenen Kosmetik-Claims noch viele Unklarheiten gab, wurde diese Verordnung überarbeitet.
Neue Richtlinien seit 1. Juli
Die neuen Richtlinien gelten seit dem 1. Juli 2019. Sie gelten für sowohl Verpackungen als auch die Aussagen von Herstellern auf offiziellen Websiten und Social Media. Ich finde an der Überarbeitung gut, dass vor allem alle „Free from-/Ohne-“ Claims kritisch begutachtet wurden.
Was darf nicht mehr auf Kosmetika behauptet werden?
Ich möchte Ihnen ein paar schöne Beispiele für Claims geben, die Sie glücklicherweise nicht mehr sehen. Sie sind nämlich unehrlich, manchmal irreführend, ängstigen Konsumenten und schädigen schon einmal unnötig den Ruf bestimmter Inhaltsstoffe. Ich gehe die Claims noch einmal mit Ihnen durch.
Ohne Parabene
Der Claim „Ohne Parabene“ ist nicht mehr erlaubt. Warum nicht? Weil dieser Claim automatisch einer ganzen Gruppe von Inhaltsstoffen ein Negativimage auferlegt. Bedeutet es, dass diese Stoffe schlecht sind? Dass man sie besser meiden sollte? Oder dass die Produkte, die Parabene enthalten, nicht sicher sind? Ich habe diesem Thema bereits einen ganzen Blogartikel gewidmet. Denn Sie sollten wissen, dass die Parabene, die zugelassen wurden, auch nachgewiesenermaßen sicher sind. Lesen Sie auch noch einmal
meinen Artikel über diese Konservierungsmittel.
Ohne Corticosteroide
Das ist ein gutes Beispiel für eine irreführende Behauptung. Diese Stoffe sind nämlich schon lange in der EU in Kosmetika verboten. Kein einziges Produkt auf dem deutschen Markt darf diesen Stoff enthalten. Es ist also Unsinn, das auf die Verpackung zu drucken.
Ohne Allergene
Diese „beruhigende Botschaft“ ist glücklicherweise auch nicht mehr erlaubt. Der Claim weckt nämlich den Eindruck, dass man auf dieses Produkt nicht allergisch reagieren kann oder wird. Aber so etwas kann man nie ausschließen. Diese Garantie kann kein einziges Produkt geben. So mild oder sicher die verwendeten Stoffe auch sein mögen, es wird leider immer Menschen geben, die auf ein Produkt allergisch reagieren. Lassen Sie sich dadurch also nicht in die Irre führen.
Ohne Parfüm
Für diesen Claim gelten nach der Verordnung auch andere Regeln. Hersteller dürfen diese Behauptung auch nicht mehr auf Produkte drucken, die einen Stoff mit parfümierender Wirkung enthalten, auch wenn sie diesen Stoff aus einem anderen Grund hinzugefügt haben. Ein Beispiel dafür sind ätherische Öle. Diese können auch konservierend wirken, manchmal auch antibakteriell. Sie duften manchmal aber auch. Und dann kann man nicht mehr von „ohne Parfüm“ sprechen.
Ohne Konservierungsmittel
Für diesen Claim gilt Ähnliches. Es gibt verschiedene Inhaltsstoffe, die wirksam gegen Mikroorganismen sind, die jedoch nicht in erster Linie deswegen im Produkt enthalten sind. Alkohol ist ein solcher Stoff. Enthält eine Creme einen solchen Stoff, dann darf der Hersteller nicht mehr sagen, dass keine Konservierungsmittel verwendet wurden.
Wasserfreie Produkte brauchen sowieso keine Konservierungsmittel. Auf diesen Produkten darf der Claim auch nicht mehr stehen. Es ist doch etwas fragwürdig zu behaupten, dass das Produkt keine Konservierungsmittel enthält, wenn sie in dem Produkt überhaupt nicht notwendig sind.
Grundsätzlich bleibt die Frage, ob das überhaupt ein ehrlicher Claim ist. Denn auch diese „Werbung“ lässt Konservierungsmittel in schlechtem Licht erscheinen. Und dabei ist es eine wichtige Gruppe an Stoffen, mit der Kosmetika sicher bleiben.
Welche Claims sind noch erlaubt?
Nicht alle „Ohne“-Claims sind verboten. Einige dürfen noch verwendet werden. Zum Beispiel dieser:
Ohne tierische Inhaltsstoffe. Dieser Claim sagt aus, dass keine Inhaltsstoffe tierischer Herkunft enthalten sind. Kurz gesagt: Das Produkt ist vegan. Diese Produktbeschreibung kann Menschen, die vegan leben möchten, informieren und helfen.
Lassen Sie sich nicht in die Irre führen
Ich hoffe, dass ich etwas mehr Licht in das Dunkel des Kosmetik-Dschungels gebracht habe. Ich bin mit diesen Regeln wirklich sehr zufrieden. Es ist wirklich gut, dass Menschen einen kritischen Blick auf ein Produkt werfen. Sie sollten sich dabei jedoch nicht durch irreführende Claims auf der Verpackung leiten lassen.